Ralf Ortmann

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Betriebl. Altersversorgung

Unsere rechtssichere Beratung für Sie als Arbeitgeber

Wir erstellen für Ihre Praxis, Klinik oder gewerblichen Betrieb in der betrieblichen Alters- und Krankenvorsorge eine

  • Versorgungsordnung mit Hauftungsübernahme durch einen Rechtsanwalt
  • Konzepte als Instrumente der Förderung und Bindung von Mitarbeitern erfolgt individuell (kein Gießkannenprinzip)
  • Beratungen Ihrer Belegschaft erfolgen bei uns durch festangestellte Berater - (Prosivionsunabhängig)
  • Bestehende Verträge und Zusagen werden von uns überprüft 

Durch uns geschlossene Verträge werden regelmäßig auf Aktualität überprüft und in Schadensfällen unterstützen wir unsere Mandanten schnell und unkompliziert



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Wir erstellen Ihnen gerne ein Vergleichsangebot.