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An alle unsere geschätzten Gastrokunden:

Allgemeinverfügung der Stadt Köln vom 16.03.2020
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
die Stadt Köln hat heute eine weitere verschärfte Allgemeinverfügung veröffentlicht. Danach sind aber heute Nacht 0.00 Uhr auch alle Speisegaststätten zu schließen. Geöffnet bleiben weiterhin die Beherbergungsbetriebe. Diese dürfen weiterhin in ihren Hotelrestaurants die noch vorhandenen Hotelgäste bewirten, aber auch ausschließlich nur diese.
 
Erlaubt ist weiterhin der Außer Haus Verkauf, sei es direkt über das Restaurant oder Lieferdienste.
 
Der entsprechende Wortlaut aus der Verfügung lautet wie folgt:
 
3. Der Betrieb folgender Einrichtungen, Begegnungsstätten und Angeboten im Kölner Stadtgebiet ist ab sofort bis einschließlich 19.04.2020 untersagt:
 
Sämtliche Vergnügungsstätten, insbesondere Bars, Clubs oder Diskotheken sowie Theater, Kinos und Museen
 
unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft oder von Eigentumsverhältnissen.
 
Gastronomiebetriebe, insbesondere Restaurants, Cafés und Gaststätten. Ausgenommen bleiben der
 
Außerhausverkauf sowie die Lieferung von vorbestellten Speisen und Getränken. Des weiteren ist die Bewirtung in
 
Hotels von Übernachtungsgästen in Gemeinschaftsräumen (z.B. Speisesälen) unter folgenden Bedingungen gestattet:
 
- Besucherregistrierung mit Kontaktdaten,
 
- Reglementierung der Besucherzahl unter Beachtung der Raumgröße,
 
- Vorgaben für Mindestabstände zwischen Tischen von 2 Metern,
 
- Aushänge mit Hinweisen zur richtigen Hygienemaßnahmen etc..
 
Zudem erreicht uns gerade folgende aktuelle Meldung:
 
„Hotelbetrieb soll massiv eingeschränkt werden”
 
Topmeldung (15.52 Uhr): Bund und Länder wollen mit drastischen Einschränkungen für den Tourismus in Deutschland die Verbreitung des Coronavirus bremsen. In einem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Beschluss der Bundesregierung und der Regierungschefs der Länder vom Montag heißt es, es seien Regelungen zu erlassen, "dass Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden können".
 
Mit gastfreundlichen Grüßen von
 
RA Christoph Becker
 
- Geschäftsführer -
 
DEHOGA Nordrhein e.V.
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
 
VR Neuss 2518
 
Internet: www.dehoga-nr.de

26.418 EUR gespart - pro Jahr!

25.11.2016: Ein Stromvertrag, eine Zählernummer - 26.418 EUR gespart.

Für unseren Kunden aus der Gastronomie haben wir heute einen neuen Vertrag ausgehandelt. Hierbei hat dieser 38,54% an Stromkosten gespart, pro Jahr! Herzlichen Glückwunsch nach 50672 Köln.